Europäische Union

EUDR wird um ein Jahr verschoben

Ein Artikel von Raphael Kerschbaumer | 03.10.2024 - 10:13

Erst vor wenigen Wochen forderteder GD-Holz die EU-Kommission dazu auf, das Inkrafttreten der EUDR zu verschieben. Zugesagte Hilfestellungen seitens der Kommission, wie eine EUDR-FAQ oder ein geplanter Leitfaden zur Umsetzung, waren zu diesem Zeitpunkt bereits Monate in Verzug. Eine solche Anleitung zur rechtssicheren und praktikablen Anwendung der EUDR innerhalb der Forstwirtschaft wurde indes vom deutschen BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) erarbeitet – die Forderungen für eine Verschiebung, teilten jedoch auch sie. Gleichzeitig urteilte Monika Zechner, Vorsitzende der Holzindustrie Steiermark, auf der Internationalen Holzmesse in Klagenfurt im HolzkurierTV-Interview exemplarisch, dass „die EUDR ein bürokratischer Supergau“ sei, deren Vorgaben immer noch nicht klar sind.

Vor Kurzem spitze sich das Thema weiter zu, als sich 76 Branchenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission erneut und wiederholt für eine Aufschiebung um mindestens zwei Jahre einsetzten.

Zustimmung von EU-Parlament und Rat noch ausständig

Als Reaktion kündige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor wenigen Tagen nun an, den Umsetzungszeitplan einer erneuten Überprüfung unterziehen zu wollen und den Zeitplan zu überdenken. Das Ergebnis sieht nun eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate vor. Sofern dies auch so vollzogen wird, würde das neue Gesetz erst mit 30. Dezember 2025 in Kraft treten – respektive für Klein- und Mittelunternehmer ein halbes Jahr später. Zunächst liegt der Ball nun jedoch bei Europäischen Parlament, das gemeinsam mit dem EU-Rat den Änderungsvorschlag zustimmen muss.

Österreichische und deutsche Verbände und Interessenvertretungen stehen klar hinter dem Vorhaben von der Leyens: 

Eine längere Umsetzungsfrist der EUDR war bereits überfällig. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission auf die vielen kritischen Stimmen aus der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten gehört hat. Es ist seit Juni 2023 auf EU-Ebene nicht gelungen, wesentliche Umsetzungsfragen zum eigenen Rechtstext so zu beantworten, dass unseren Unternehmen eine rechtssichere und wirtschaftliche Anwendung der EUDR möglich ist.


Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie

Überarbeitung dringend notwendig

Die Verschiebung sei jedoch nur ein erster wichtiger Schritt – eine Überarbeitung der EU-Verordnung sei unabdinglich. „Es kann nämlich nicht sein, dass Regionen mit einer nachweislich stabilen beziehungsweise zunehmenden Waldfläche und strengen gesetzlichen Bewirtschaftungsregelungen, wie Österreich, mit Raubbau in Übersee gleichgesetzt werden“, fordert Rudolf Rosenstatter, Obmann des österreichischen Waldverbandes. ‚‚Jetzt muss die Chance genutzt werden, um die EU-Entwaldungsverordnung praxistauglich für alle anzupassen, die bereits auf eine nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung ohne illegale Entwaldung setzen“, erklärt Martin Kubli, Generalsekretär der Land&Forst Betriebe Österreich.

In Deutschland wurde dazu bereits ein konkreter Vorschlag gemacht: „In der EUDR muss ein zweistufiges Verfahren verankert werden. Liegt in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor, so ist auf ein betriebsindividuelles Verfahren zu verzichten“, fordert beispielswiese Andreas Bittner, Präsident der AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände).

Der deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) zeigt sich angesichts der geplanten Aufschiebung bereits optimistisch. „Damit wurde dem gesamten Forst- und Holzsektor in Europa ein großer Dienst erwiesen“, bedankt sich DFWR-Präsident Georg Schirmbeck bei den Entscheidungsträgern in Brüssel, welche „die Dringlichkeit einer Verschiebung erkannt haben.“