14. November 2024
„Die heutige Abstimmung ist ein bedeutender Erfolg für die Forstwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Europa. Es ist erfreulich, dass endlich anerkannt wird, dass Länder wie Österreich, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, nicht mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand belastet werden sollten“, kommentierte Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, die Abstimmung und auch Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, schließt sich den Worten inhaltlich an: „Die Holzindustrie begrüßt die Mehrheit im Europäischen Parlament, die EUDR inhaltlich zu verbessern.“
Durch die verabschiedeten Änderungen sei es laut Jöbstl nun möglich, „die EUDR in der Praxis anwendbar zu gestalten und damit das richtige Ziel der EUDR überhaupt realistisch erreichen zu können.“
Konkret beinhaltet der Änderungsvorschlag, welcher sich nun in abschließenden Verhandlungen mit den europäischen Mitgliedstaaten befindet, eine sogenannte „No-Risk“-Kategorie. Diese sieht anstelle von umfassenden Informationspflichten Dokumentationspflichten mit geringerem bürokratischem Aufwand vor, heißt es in einer Mitteilung der Land&Forst Betriebe Österreich.
Wie wichtig ein Bürokratieabbau wäre, betont auch Jöbstl weiter: „Gerade für die vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen in Österreich und Europa können somit weniger, ansonsten kaum zu bewältigende Belastungen bei der Umsetzung der EUDR bewirkt werden“. Der Fachverbands-Obmann übt zudem Kritik an der ursprünglichen Ausgestaltung der EUDR-Richtlinie: „Einige Akteure haben sich im Paragrafendschungel der EUDR verirrt und die Kontinente verwechselt. Entwaldung findet weder in Europa noch in Österreich statt. Strenge Forstgesetze und verantwortungsbewusste Waldeigentümer sorgen dafür, dass unsere Wälder seit Jahrzehnten wachsen.“
Auch die deutschen Verbände, wie der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH) oder Die Waldeigentümer (AGDW), begrüßen die Verschiebung und die Entbürokratisierung der EUDR.
Bereits vor wenigen Tagen wurde der EUDR-Leitfaden inklusive FAQ-Dokument final auf Deutsch übersetzt. Mehr Details dazu finden Sie hier.
17. Oktober 2024
Schon lange wurden innerhalb der Forst- und Holzbranche Stimmen laut, dass eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) über den 30. Dezember 2024 als Stichtag hinaus notwendig sei. Auf zunehmenden Druck aus Wirtschaft und Politik räumte die Europäische Kommission Anfang Oktober eine Verlängerung der Übergangsfrist um zwölf Monate ein. Am 16. Oktober stimmte der EU-Rat nun der Verschiebung zu.
Diese Verschiebung werde es Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ermöglichen, ihren Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nachzukommen, also sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU verkauft oder aus der EU ausgeführt werden, frei von Entwaldung sind, heißt es vonseiten des Europäischen Rats.
Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit 29. Juni 2023 in Kraft, ihre Bestimmungen sollten ab 30. Dezember 2024 angewendet werden. Der Rat hat dem Vorschlag der EU-Kommission nun zugestimmt, das Anwendungsdatum der Verordnung um ein Jahr zu verschieben.
Wenn das Europäische Parlament zustimmt, werden die Verpflichtungen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, daher wie folgt gelten:
- 30. Dezember 2025 für große Betreiber und Händler
- 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen
Die angestrebte Änderung werde die Substanz der bereits bestehenden Vorschriften nicht berühren, heißt es. Der Rat wird nun das Europäische Parlament über seinen Standpunkt informieren, damit dieses eine Entscheidung über seinen Standpunkt treffen kann. Ziel ist es, dass die Verordnung von beiden Mitgesetzgebern förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, sodass sie bis Jahresende in Kraft treten kann.
Die Kommission habe ihren Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Entwaldungsverordnung vorgelegt, um den Bedenken von Mitgliedstaaten, Drittländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten Rechnung zu tragen, die befürchteten, dass sie nicht in der Lage sein würden, die Vorschriften bis 31. Dezember 2024 vollständig einzuhalten.
3. Oktober 2024
Erst vor wenigen Wochen forderte der GD-Holz die EU-Kommission dazu auf, das Inkrafttreten der EUDR zu verschieben. Zugesagte Hilfestellungen seitens der Kommission, wie eine EUDR-FAQ oder ein geplanter Leitfaden zur Umsetzung, waren zu diesem Zeitpunkt bereits Monate in Verzug. Eine solche Anleitung zur rechtssicheren und praktikablen Anwendung der EUDR innerhalb der Forstwirtschaft wurde indes vom deutschen BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) erarbeitet – die Forderungen nach einer Verschiebung teilten jedoch auch sie. Gleichzeitig urteilte Monika Zechner, die Vorsitzende der Holzindustrie Steiermark, auf der Internationalen Holzmesse in Klagenfurt im holzkurier.tv-Interview exemplarisch, dass „die EUDR ein bürokratischer Supergau“ sei, deren Vorgaben immer noch nicht klar seien.
Vor Kurzem spitzte sich das Thema weiter zu, als sich 76 Branchenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission erneut und wiederholt für eine Aufschiebung um mindestens zwei Jahre einsetzten.
Zustimmung von EU-Parlament und -Rat noch ausständig
Als Reaktion kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor wenigen Tagen nun an, den Umsetzungszeitplan einer erneuten Überprüfung unterziehen zu wollen und den Zeitplan zu überdenken. Das Ergebnis sieht nun eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate vor. Sofern dies auch so vollzogen wird, würde das neue Gesetz erst am 30. Dezember 2025 in Kraft treten – respektive für Klein- und Mittelunternehmer ein halbes Jahr später. Zunächst liegt der Ball nun jedoch beim Europäischen Parlament, das gemeinsam mit dem EU-Rat dem Änderungsvorschlag zustimmen muss.
Österreichische und deutsche Verbände sowie Interessenvertretungen stehen klar hinter dem Vorhaben von der Leyens:
Überarbeitung dringend notwendig
Die Verschiebung sei jedoch nur ein erster wichtiger Schritt – eine Überarbeitung der EU-Verordnung sei unabdinglich. „Es kann nämlich nicht sein, dass Regionen mit einer nachweislich stabilen beziehungsweise zunehmenden Waldfläche und strengen gesetzlichen Bewirtschaftungsregelungen, wie Österreich, mit Raubbau in Übersee gleichgesetzt werden“, fordert Rudolf Rosenstatter, Obmann des österreichischen Waldverbandes. ‚‚Jetzt muss die Chance genutzt werden, um die EU-Entwaldungsverordnung praxistauglich für alle anzupassen, die bereits auf eine nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung ohne illegale Entwaldung setzen“, erklärt Martin Kubli, Generalsekretär der Land&Forst Betriebe Österreich.
In Deutschland wurde dazu bereits ein konkreter Vorschlag gemacht: „In der EUDR muss ein zweistufiges Verfahren verankert werden. Liegt in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor, so ist auf ein betriebsindividuelles Verfahren zu verzichten“, fordert beispielsweise Andreas Bittner, Präsident der AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände).
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) zeigt sich angesichts der geplanten Aufschiebung bereits optimistisch. „Damit wurde dem gesamten Forst- und Holzsektor in Europa ein großer Dienst erwiesen“, bedankt sich DFWR-Präsident Georg Schirmbeck bei den Entscheidungsträgern in Brüssel, welche „die Dringlichkeit einer Verschiebung erkannt haben“.