In ihrem Appell begrüßen die Verbände die Verschiebung des Starttermins der EUDR um ein Jahr, plädieren jedoch für eine inhaltliche Überarbeitung der Berichtspflichten, da Deutschland kein Entwaldungsproblem habe.
In Bezug auf das Bundeswaldgesetz kritisieren AGDW und DeSH den Entwurf zur Änderung vom August 2024, da dieser die Bewirtschaftungsfreiheit einschränken und den dringend notwendigen Waldumbau behindern könnte. Flexibilität in der Waldbewirtschaftung sei entscheidend, um auf die Auswirkungen des Klimawandels adäquat reagieren zu können. Darüber hinaus solle auf behördliche Einschlagsbeschränkungen verzichtet werden, um für die Holzwirtschaft eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Förderung des klimafreundlichen Holzbaus wird von den Verbänden als wichtiges Mittel zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor hervorgehoben. Bestehende baurechtliche Hemmnisse, die den Einsatz von Holz behindern, sollten beseitigt und Förderprogramme für nachhaltiges Bauen erweitert werden.
Der Appell enthielt zudem die Forderung, Holz als erneuerbare Energiequelle langfristig zu sichern, da diese eine wichtige Einnahmequelle für Waldbesitzer und einen zentralen Beitrag zur Wärmewende darstelle.